
Mehrere Landkreise sind mit ihrer Klage gescheitert, die alleinige Betreuung von Arbeitslosen zu übernehmen - unabhängig von der Arbeitsagentur. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss es kein neues Verfahren um die Zulassung weiterer kommunaler Jobcenter geben.
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